Es geht um bekannte Studiengänge (Human- u. Tiermedizin, Psychologie,
Pharmazie, Biologie),
die in Deutschland Numerus Clausus sind und bisher in Ö mit einer NC-ähnlichen
Sonderregelung
für EU-Bürger reguliert waren. Diese wurde auf europäischer Ebene wegen
Diskriminierung einge-
klagt. Nun hat sich der EuGH und nach ca. 10 Jahren entschieden.
Zu der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen an österreichischen
Universitäten nach
dem Urteil des EuGH folgende Info:
* Von der Ausbildungsberatung in Graz:
Die Universität Graz plant für das Medizin-Studium ein Auswahlverfahren nach
Ablauf
des ersten Semesters. Ob die Auswahl nach Note, Eignungstest oder in
Multiple-Choice-
Form stattfindet, steht noch nicht fest. Insgesamt sollen allerdings 100
Studienplätze
zur Verfügung bzw. 100 Kandidaten zugelassen werden. Für die Studiengänge
Pharmazie,
Biologie und Psychologie werden ebenso neue Auswahlverfahren eingeführt.
* Von der Medizinischen Universität Innsbruck:
Die Zulassungsvoraussetzungen zum ordentlichen Studium zur Human- oder
Zahnmedizin
für das WS 2005/06 wurden bereits sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Büger in
digi-
taler Form erstellt und stehen in der Homepage der Universität unter folgender
Adresse
(und beiliegender Datei) zur Verfügung.
Wichtig: Bewerbungsfristen beachten!
http://www.i-med.ac.at/lehre/zulassung/erstzl/info/erstzulassung.html
info_studisinsbruck.pdf
Das österreichische Bildungsministerium hat gemeinsam mit der
Studierendenanwaltschaft eine kostenlose
Hotline zum EuGH-Urteil und den damit verbundenen Konsequenzen für Studierende
aus der EU eingerichtet:
Telefonnr.(0043)800-311650.
Weiters finden Sie unter der Internetadresse
www.bmbwk.gv.at/universitaeten/eugh_urteil.xml
unter "FAQ`s"
aktuelle Informationen zum Thema Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen an
den österreichischen
Universitäten.