Aktuelle Information zum Studium von Numerus Clausus Fächern
in Österreich

Es geht um bekannte Studiengänge (Human- u. Tiermedizin, Psychologie, Pharmazie, Biologie),
die in Deutschland Numerus Clausus sind und bisher in Ö mit einer NC-ähnlichen Sonderregelung
für EU-Bürger reguliert waren. Diese wurde auf europäischer Ebene wegen Diskriminierung einge-
klagt. Nun hat sich der EuGH und nach ca. 10 Jahren entschieden.

Zu der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen an österreichischen Universitäten nach
dem Urteil des EuGH folgende Info:

* Von der Ausbildungsberatung in Graz:

Die Universität Graz plant für das Medizin-Studium ein Auswahlverfahren nach Ablauf
des ersten Semesters. Ob die Auswahl nach Note, Eignungstest oder in Multiple-Choice-
Form stattfindet, steht noch nicht fest. Insgesamt sollen allerdings 100 Studienplätze
zur Verfügung bzw. 100 Kandidaten zugelassen werden. Für die Studiengänge Pharmazie,
Biologie und Psychologie werden ebenso neue Auswahlverfahren eingeführt.

* Von der Medizinischen Universität Innsbruck:


Die Zulassungsvoraussetzungen zum ordentlichen Studium zur Human- oder Zahnmedizin
für das WS 2005/06 wurden bereits sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Büger in digi-
taler Form erstellt und stehen in der Homepage der Universität unter folgender Adresse
(und beiliegender Datei) zur Verfügung.
Wichtig: Bewerbungsfristen beachten!

http://www.i-med.ac.at/lehre/zulassung/erstzl/info/erstzulassung.html

info_studisinsbruck.pdf

Das österreichische Bildungsministerium hat gemeinsam mit der Studierendenanwaltschaft eine kostenlose
Hotline zum EuGH-Urteil und den damit verbundenen Konsequenzen für Studierende aus der EU eingerichtet:
Telefonnr.(0043)800-311650.

Weiters finden Sie unter der Internetadresse www.bmbwk.gv.at/universitaeten/eugh_urteil.xml unter "FAQ`s"
aktuelle Informationen zum Thema Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen an den österreichischen
Universitäten.